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Für das notwendige epochale Reformprogramm können Lernprozesse herangezogen werden, die man als operantes Konditionieren bezeichnet. Dazu müssten sich die Bürger gesellschaftliche Spielregeln verordnen, die Verhalten belohnen, bzw. bestrafen,  das nachhaltige Entwicklung fördert, bzw. behindert. Dafür eignen würde sich ein Steuersystem, das die materiellen Auswirkungen menschlichen Verhaltens entsprechend besteuert und dabei jeden Bürger zu einer Neubewertung seiner Wünsche anregt.

Einem intelligenten, extraterrestrischen Beobachter irdischer Verhältnisse würde wahrscheinlich bald auffallen, dass wir Menschen Weltmeister im Sprüche klopfen und Selbstbetrug sind. Als Beispiel für eine neue Höchstleistung in dieser Disziplin könnte er die Beschlüsse der Konferenz von Rio im Jahre 1992 und ihre Umsetzung bzw. richtiger ihre Nicht-Umsetzung anführen. Er würde diese politischen Schauveranstaltungen der Menschen etwa so charakterisieren: Es werden Dinge beschlossen, die gut klingen, sich epochal anhören und einen als Gut-Mensch ausweisen. Die notwendigen drastischen Änderungen der Rahmenbedingungen werden nicht vorgenommen, so dass außer kosmetischen Retuschen nichts Substanzielles geschieht. Würde doch eine nachhaltige Entwicklung erfordern, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die z. B. helfen, das Bevölkerungswachstums in der 3. Welt zu stoppen, einen allmählichen Rückgang der Bevölkerung in der 1. Welt langfristig zu sichern sowie ein Bildungssystem zu etablieren, das nachhaltigkeitsrelevantes Wissen vermittelt und das lehrt, wie gesellschaftliche Spielregeln entwickelt werden können, die Verhalten, das Nachhaltigkeit fördert, belohnen und Verhalten, das Nachhaltigkeit verhindert, bestrafen.

Um sich der epochalen Reformaufgabe nicht stellen zu müssen, verschanzen sich die meisten Bürger und die sie vertretenden Politiker gemeinsam hinter der Hoffnung, der technische Fortschritt in Form von Effizienzrevolution und Dematerialisierung werde ausreichen, um die Ziele der Rio-Deklaration, der Biodiversitäts- und Klimakonvention sowie der Agenda 21 zu erreichen. Leider ist bisher weder ein Dematerialisierungseffekt nachweisbar (die Herstellung eines PCs verbraucht 1,8 Tonnen Ressourcen, darunter viele ökotoxische Substanzen), noch eine Effizienzrevolution wirksam, weil der Konsum schneller steigt und die Benutzungsdauer schneller schrumpft als die Effizienz gesteigert wird (siehe PC und Handy). Wie illusorisch die Biodiversitätskonvention angesichts von 6 Milliarden und später vielleicht sogar 10 Milliarden Menschen ist, darauf hat Hubert Markel 2001 (damals als Präsident der Max-Planck-Gesellschaft) in einem Vortrag in Basel hingewiesen.

Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen führt die Marktwirtschaft zu keiner nachhaltigen Entwicklung.

Wie fundamental sich die Funktionsweise unserer Gesellschaft, unsere Art zu Wirtschaften und damit unser Verhalten ändern müssten, wenn man die Vorgaben von Rio ernsthaft umsetzen wollte, das soll der nachfolgende Reformkatalog verdeutlichen. 

In diesem Zusammenhang soll unter Nachhaltigkeit verstanden werden,

  • dass wir Menschen eine Landnutzung betreiben, die der Effizienz, nicht nachsteht, mit der natürliche, durch die Ausdünstungen der Technosphäre nicht beeinträchtigte Lebensgemeinschaften die Ressourcen Licht, Wasser, Kohlendioxid, Stickstoff, Sauerstoff und Mineralstoffe zum Auf- und Abbau der Biomasse in ihrem Lebensraum nutzen und mit der sie effizienzmindernde Störungen überwinden;
  • dass wir im industriellen und gewerblichen Bereich eine Kreislaufwirtschaft praktizieren, die mit den biogeochemischen Kreisläufen der Biosphäre kompatibel ist und die intern mindestens die Effizienz und Perfektion der ökologischen Kreisläufe vorweisen kann.

Die wissenschaftlichen Methoden stehen bereit, mit denen festgestellt werden kann, wie weit wir von der oben operationalisierten Nachhaltigkeit entfernt sind. 

Die Pflicht zu einer nachhaltigen Entwicklung sollte sowohl im WTO-Vertrag, in der EU-Verfassung als auch in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten verankert sein.

Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz müsste das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsweise klar operationalisiert werden. Vom Gesetz müssten alle Wirtschaftsprozesse erfasst werden. Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft müsste das Gesetz z.B. festschreiben, dass alles was einer land- oder forstwirtschaftlichen Produktionsfläche entnommen wird, wieder auf diese zurück muss (z.B. als organischer Abfall, als Fäkalien, als Klärschlamm, als Asche), ohne dass dabei ökotoxische Substanzen angereichert werden. Das Gesetz würde damit nichts anders tun, als festzulegen, dass die land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen in geschlossenen ökologischen Kreisläufen bewirtschaftet werden müssen. Ähnliches müsste für den industriell-gewerblichen Bereich festgelegt werden, was bedeutet: alle in einen Produktionsprozess einfließenden Stoffe müssen mindestens so vollständig rezykliert werden, wie es ungestörte ökologische Kreisläufe vormachen.

Ökosoziale Steuerreform zur Förderung der Nachhaltigkeit

Durch Umsteigen von direkten Steuern auf indirekte Steuern, die die materiellen Auswirkungen des menschlichen Verhaltens besteuern, wäre es möglich, jeden Bürger sofort an seinem Geldbeutel spüren zu lassen, wie umwelt- und sozialverträglich sein Verhalten ist. Es würden sich dann nur noch umwelt- und sozialverträgliche Wirtschaftsleistungen lohnen.

Mit einem solchen Steuersystem würden sich die Bürger einen gemeinsamen Konditionierungsprozess verordnen, der ihnen helfen könnte, die Kluft zwischen ihren Einsichten und ihrem Verhalten allmählich zu verringern.

Wie ein Blick in die Geschichte lehrt, waren wir Menschen bisher nicht in nennenswerten Umfang in der Lage, diese Kluft durch Bemühungen auf individueller Basis zu überbrücken.

Eine derartige Steuerreform erfordert allerdings die Herstellung des Primats der Politik über die Wirtschaft. Dazu müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass das politisches Gemeinwesen eine rechtliche Handhabe besitzt, Kapital auf seinem Hoheitsgebiet daran zu hindern, sich den neuen Spielregeln zu entziehen und in einen Wirtschaftsraum mit weniger auf Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit bedachten Spielregeln auszuweichen. Außerdem sollten Importe gemäß den heimischen Spielregeln behandelt werden können. Wichtige Voraussetzung dafür wäre eine entsprechende Revision des WTO-Vertrags und der EU-Verträge, so dass ein politisches Gemeinwesen, das gesetzliche Spielregeln etabliert, die ihn schneller in Richtung Nachhaltigkeit  und soziale Gerechtigkeit vorantreiben, das Recht bekommt, an seinen Grenzen Ausgleichsmaßnahmen gegenüber weniger fortschrittlichen politischen Gemeinwesen zu ergreifen. Damit hätten die in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit progressivsten politischen Gemeinwesen die Möglichkeit, sich nicht, wie das gegenwärtig der Fall ist, von den weniger progressiven unter Druck setzen zu lassen.

Es bieten sich fünf Hebel an, um die Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit voranzutreiben:

  • Eine Energiesteuer könnte dafür eingesetzt werden, auf nachhaltigere Lösungen im Wirtschaftsprozess zu drängen und Mobilität auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren.
  • Mit einer Bodensteuer könnte die Entwicklung in Richtung ökologisch nachhaltiger Landnutzung und Raumordnung vorangetrieben werden. Die Bodensteuer würde sich am Versiegelungsgrad, den Erosionsverlusten, der Qualität des Sickerwassers und dem Umfang der privat beanspruchten Fläche orientieren.
  • Mit einer Abfall- und Emissionssteuer oder einem EU-weiten Handel mit jährlich schrumpfenden Abfall- und Emissionsberechtigungen könnte die Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beschleunigt werden.
  • Mit einer Sozialsteuer könnte sowohl die bisher entstandene, horrende Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen, die die für eine Demokratie notwendige Machtbalance aushebelt, in die Schranken gewiesen werden als auch dafür gesorgt werden, dass sich die anderen Steuern für jeden Bürger ähnlich „schmerzhaft“ auswirken. Die Sozialsteuer wäre um so höher, je größer der Unterschied zwischen dem höchsten und niedrigsten Einkommen in einem Unternehmen ausfällt.
  • Die Erbschaftssteuer könnte so gestaltet werden, dass sich niemand auf den Leistungen seiner Eltern ausruhen kann und die Chancengleichheit unter den Bürgern gewahrt wird.

Reform des Planungsrechts

Das Planungsrecht sollte so geändert werden, dass der Vorrang der Nachhaltigkeit gegenüber kurzfristigen, ökonomischen Aspekten oder Vorteilen sichergestellt ist.

Reform des Unternehmens- und Wettbewerbsrechts

Das Unternehmens- und Wettbewerbsrecht sollte so geändert werden, dass die einzelnen Unternehmen Bilanzen erstellen müssen, aus denen die materiellen Vorgänge ersichtlich werden, die in ihnen abgelaufen sind, dass Gewinne und Verluste da ausgewiesen werden müssen, wo sie tatsächlich angefallen sind. Die Änderungen sollten auch Rahmenbedingungen schaffen, durch die sichergestellt werden kann, dass eine gerechtere Verteilung des gemeinsam Erwirtschafteten erfolgt, dass die Entstehung von Oligopolen oder gar Monopolen wirksamer verhindert werden kann als bisher und dass die geldwerten Einkommen der einzelnen Führungskräfte offen gelegt werden.

Die bisherige Form der Werbung sollte abgeschafft werden. Stattdessen sollte eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Information der Bürger über die Angebote an Gütern und Dienstleistungen übernehmen. Diese Anstalt hätte kein Interesse an einer Manipulation der Konsumenten, weil sie ja keine Waren und Dienstleistungen verkaufen soll, sondern nur gesetzlich beauftragt wäre, nach einem Kriterienkatalog über die Eigenschaften der angebotenen Güter und Dienstleistungen zu informieren. Der Kriterienkatalog sollte sich an den Erfordernissen der Nachhaltigkeit und sozialen Gerechtigkeit orientieren. In einem Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft (siehe Konsultative) könnte dieser Kriterienkatalog erarbeitet werden. Damit würden Rahmenbedingen geschaffen, die für einen Markt im Zeitalter der Nachhaltigkeit unerlässlich sind.

Reform der Forschungspolitik

Wenn im 21. Jahrhundert eine Wissensgesellschaft entstehen soll, die ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit zum Ziel hat, dann muss die Forschungsförderung dafür sorgen, dass sich die Forschungsprojekte stärker an den Problemen orientieren, die sich aus dem Versuch ergeben, eine nachhaltigen Entwicklung auf den Weg zu bringen.

Höchste Priorität sollten dabei Untersuchungen haben, die darauf abzielen, das Verhalten der Menschen, die Vorgänge in der Gesellschaft und in der Biosphäre besser zu verstehen, und herauszufinden, wie das soziale Lernen beschleunigt werden kann. Dazu ist es notwendig, die Wissenschaftler zu interdisziplinärer Zusammenarbeit zu befähigen, was gegenwärtig kaum geschieht.

Reform des Bildungswesens

Eine Bildungsreform verlangt eine gemeinsame Vorstellung von dem, was unter Bildung verstanden werden soll.

Unter Bildung soll ein lebenslanger Prozess verstanden werden, in dem sich ein Individuum, angemessen unterstützt von der Gesellschaft, ständig bemüht, sein Allgemeinwissen auf der Höhe der Zeit zu halten, die eigene Werthaltung sowohl auf interne Stimmigkeit als auch auf Verträglichkeit mit dem Wissen zu überprüfen und das Verhalten mit den gewonnen Einsichten in Übereinstimmung zu bringen.

Nach diesem Vorschlag müsste zunächst geklärt werden, ob angegeben werden kann, über welches Wissen die Bürger verfügen müssen, damit in ihren Köpfen Menschen- und Weltbilder, Denkstile und Grundstimmungen entstehen, die auf der Höhe der Zeit sind und die sie in die Lage versetzten, miteinander einen gesellschaftlichen und politischen Prozess zu organisieren, der nachhaltige Entwicklung und soziale Stabilität ermöglicht.

Aus der Sicht der Autoren können zeitgemäße Welt- und Menschenbilder in den Köpfen der Bürger nur entstehen, wenn vor allem das relevante Wissen über Mensch und Umwelt (siehe Rubrik „Bildung für Nachhaltigkeit“) in die Köpfe der Bürger gelangt
Damit die Bürger gemeinsam eine zukunftsfähige Gesellschaft entwickeln können, muss sie das Bildungssystem dazu befähigen, selbstständig neues Wissen zu erwerben, vernetzt zu denken, soziales Lernen zu organisieren, Vorurteile zu überwinden, den Primat der Politik über die Wirtschaft sicherzustellen und kompetent an der Überprüfung und Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mitzuwirken.

Eine gesetzlich verankerte, lebenslange Allgemeinbildungspflicht soll bewirken, dass die Bürger dauerhaft in diesen Bildungsprozess eingebunden bleiben. Damit würden die Lehren aus der Vergangenheit gezogen, in der die einzelnen Bürger von sich aus kaum dafür gesorgt haben, dass ihr persönlicher Allgemeinbildungsprozess ein Leben lang in angemessener Weise weiterläuft. Das Allgemeinbildungsprogramm für Erwachsene könnte mit einem Pflichtvolumen von 40 Stunden pro Jahr beginnen und im Endausbau 150-170 Stunden pro Jahr umfassen.

Verbesserung der Reformfähigkeit der Gesellschaft durch die Schaffung neuer Experimentierräume in Form von Modellregionen für nachhaltige Entwicklung

Auf europäischer Ebene könnte eine Modellregion für nachhaltige Entwicklung ein Gebiet umfassen, in dem etwa 500 000 bis eine Million Menschen wohnen, das eine niedrige Bevölkerungsdichte besitzt, noch viel von seiner ursprünglichen Biodiversität vorweist und als wirtschaftlich stark benachteiligt gilt. Die vorgeschlagenen Ausgangsbedingungen lassen rasche Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeit zu günstigen Kosten erhoffen; insbesondere wenn es gelingt, den wissenschaftlichen Sachverstand, der innerhalb der EU vorhanden ist, in so einer Modellregion zu bündeln. Die oben genannten Voraussetzungen würden z. B. der Kaliningrader Distrikt, das Dreiländereck Polen/Slowakei/Ukraine und Nordostgriechenland/Südbulgarien erfüllen. Diese Gebiete repräsentieren außerdem unterschiedliche biogeographische Regionen Europas.

Auch auf nationaler Ebene sollte versucht werden, ein entsprechend kleineres Gebiet, ausgestattet mit dem notwendigen rechtlichen Sonderstatus, zu einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung zu machen. In der Bundesrepublik empfiehlt sich dafür nach Meinung der Autoren der Nordosten in Gestalt der Landkreise Uecker-Randow und Uckermark; erweitert um den Teil des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin, der darüber hinaus reicht sowie um die Naturschutzgebiete Anklamer Stadtbruch und Galenbecker See.

Ähnlich wie neue, großtechnische Verfahren in besonderen Einrichtungen über die Vorstufen Laborversuch und Prototyp entwickelt werden, könnten in Modellregion mit rechtlichem Sonderstatus Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es erlauben eine nachhaltige Entwicklung ohne die externen Behinderungen und Zwänge durch eine sich noch nicht an Nachhaltigkeit orientierende Welt (siehe z. B. WTO-Vertrag, EU-Verträge) auszuprobieren. Es würden also Laborbedingungen für weiterführende gesellschaftliche Experimente geschaffen werden.

Schaffung eines neuen Verfassungsorgans, der Konsultative (auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene)

Die Aufgabe der Konsultative sollte sein, unter Bündelung des gesamten wissenschaftlichen Sachverstandes des Gemeinwesens, in einem öffentlichen Prozess

  • gesellschaftliche Wertaussagen bzw. politischen Ziele gemäß dem Stand der Wissenschaft zu operationalisieren,
  • die Wertordnungen und Ziele gesellschaftlicher Gruppen und politischer Parteien auf ihre Kohärenz zu überprüfen.

Würde das neue Verfassungsorgan mit einer Publikationsmacht versehen, die es ihm erlaubt, die Öffentlichkeit auf allen Kommunikationskanälen ungefiltert zu erreichen, dann könnten im Prinzip alle Bürger mit dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse konfrontieren werden, die für die Bewältigung anstehender gesellschaftlicher Probleme relevant sind.

Durch Installierung einer Konsultative würden die institutionellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Wissenschaft gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und dazu beizutragen könnte, die Macht der anderen Interessensgruppen zu begrenzen.

Von der Arbeit der Konsultative würde auf die Wissenschaft ein Druck in Richtung problemorientierter Forschung und umfassender, interdisziplinärer Kooperation ausgehen.

Gesetzlich müsste festgelegt werden, wie das neue Verfassungsorgan Konsultative aufgebaut sein soll, wie seine Gremien besetzt werden sollen, wer die Konsultative anrufen darf, wann die Konsultative von sich aus aktiv werden darf, wie das Verhältnis der Konsultative zu den anderen Verfassungsorganen aussehen soll und wie die Kommunikation der Konsultative mit der Öffentlichkeit vonstatten gehen soll. 

Reform der Sozialsysteme

Wegen des technologischen Wandels und der Änderungen im Altersaufbau der Bevölkerung muss statt des Faktors Arbeit der Faktor Wertschöpfung zur Finanzierung des Sozialsystems herangezogen werden, d.h. das System muss in ein steuerfinanziertes umgewandelt werden. Da ein Rückgang der Bevölkerung ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung ist, sollte der Rückgang begrüßt werden. Das macht es aber notwendig, die Bürger auf ein späteres Renten- bzw. Pensionseintrittsalter vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass Umschulungskonzepte erarbeitet und Arbeitsbedingen geschaffen werden, die den Möglichkeiten älterer Menschen entsprechen.

Gleichzeitig muss durch geeignete Förderung der Kindererziehung (Stichworte: Kleinkinder-, Kinder- und Jugendlichenbetreuung, Ganztagsschule, „Elternschaftsführerschein“) dafür gesorgt werden, dass es zu keinem demographischen Kollaps kommt; also der Bevölkerungsrückgang nicht weiter exponentiell anwächst.